Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1988 - IVa ZR 76/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1415
BGH, 27.04.1988 - IVa ZR 76/87 (https://dejure.org/1988,1415)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1988 - IVa ZR 76/87 (https://dejure.org/1988,1415)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1988 - IVa ZR 76/87 (https://dejure.org/1988,1415)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungsschutz nach einem Unfall mit einem Luftschirm, der von einem Motorboot gezogen wurde - Begriff des "Luftfahrt-Unfalls" - Unfall, der sich bei der Benutzung eines Luftfahrzeuges ereignet hat - Abgrenzung eines Luftfahrzeuges von anderen, am Luftverkehr ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB § 4 Abs. 3 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 84 § 4 Nr. 3
    Begriff des Luftfahrtunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1050
  • MDR 1988, 846
  • NZV 1988, 102
  • VersR 1988, 714
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.06.1983 - IVa ZR 31/82

    Erstreckung des Krankenversicherungsschutzes auf die Kosten einer Kurbehandlung -

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - IVa ZR 76/87
    Für die Auslegung von in Allgemeinen Versicherungsbedingungen verwendeten Ausdrücken ist grundsätzlich nicht deren juristisch-technischer Sinn maßgeblich; die Auslegung hat sich vielmehr am Maßstab des "verständigen Dritten" entsprechend dem allgemeinen Sprachgebrauch des täglichen Lebens auszurichten (vgl. Senatsurteil vom 15.6.1983 - IVa ZR 31/82 - VersR 1983, 850 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2007 - 7 U 65/05

    Schmuckversicherung: Einbruch in eine Zweitwohnung; Berücksichtigung einer

    Angesichts des ihm erkennbaren Regelungsinhalts des § 4 der AVB - notwendiger Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, Versicherungsschutz weltweit wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer eine Zweitwohnung in § 5 Nr. 4 der AVB als eine Wohnung begreifen, die er zwar irgendwo unterhält, die aber nicht seinen Lebensmittelpunkt bildet, sondern nur gelegentlich genutzt wird; wie dies im Übrigen dem im Zweifel maßgeblichen allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. BGH VersR 1988, 714 Rn 10 im juris-Ausdruck) entspricht.
  • OLG Jena, 03.09.2013 - 4 U 997/12

    Kein Sachschaden im Sinne der Sachversicherung bei behördlicher

    Dies hat der BGH (NJW-RR 1988, 1050) zwar zur UnfallV entschieden; jedoch ist der Grundgedanke dieser Entscheidung auf alle Versicherungszweige zu übertragen.
  • OLG Koblenz, 23.01.1998 - 10 U 963/96

    Auslegung der AVB - "Propellerflugzeug"

    Für die versicherungsrechtliche Frage, wie der durchschnittliche Versicherungsnehmer den in den BB-Unfall verwendeten Begriff des "Propellerflugzeuges" verstehen kann, kommt es nicht auf eigenständige Definition in den Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes an, die in erster Linie der Sicherheit des Luftverkehrs zu dienen bestimmt sind (vgl. BGH, VersR 1988, 714).
  • OLG Bremen, 19.09.1995 - 3 U 144/94

    Auslegung eines in Allgemeinen Versicherungsbedingungen verwendeten Begriffes;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Koblenz, 23.05.1996 - 1 O 77/95

    Ultraleichtflugzeug; Unfälle; Luftfahrt; Sondergefahr; Übliches Unfallrisiko;

    Dies beruht auf dem versicherungsrechtlichen Zweck, daß die Luftfahrt eine Sondergefahr darstellt, bei der nur das Risiko von Luftfahrtunfällen, die der Versicherte als Fluggast in Propeller- oder Strahlflugzeugen bzw. Hubschraubern erleidet, als übliches Unfallrisiko eines Versicherten dem Versicherungsschutz unterfallen soll (vgl. BGH VersR 88, 714 zu § 4 Nr. 3b AUB 61).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht